Das Praktikum im Rahmen der Erlangung der vollen Fachhochschulreife

 

Wichtige Dokumente

Hinweise zum Betriebspraktikum zur Erlangung der vollen Fachhochschulreife (.pdf) >>

Das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife in Nordrhein-Westfalen (.pdf) >>

Bescheinigung des Betriebspraktikums zur Erlangung der Fachhochschulreife (.pdf) >>


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Hinweise zur Anerkennung

  • Wir empfehlen Ihnen dringend, die durchgeführten Praktika zeitnah anerkennen zu lassen. So vermeiden Sie Unstimmigkeiten im Rahmen der Anerkennung von Praktika.
     
  • Sie können Ihre Praktikumsunterlagen jederzeit in Fach Nr. 135 einwerfen. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen liegen die fertigen Bescheinigungen dann in der Regel nach zwei Wochen zur Abholung im Schulbüro bereit.


FAQ

  • Kann ich meinen Nebenjob als Praktikum anrechnen lassen?
    Nein, es muss sich um ein angeleitetes Praktikum handeln. Der Betrieb muss eine Ausbildungsberechtigung besitzen. Außerdem müssen Sie von einer Person bei Ihren Aufgaben betreut werden.
  • Was muss ich abgeben, damit das Praktikum anerkannt wird?
    Sie müssen folgende Unterlagen für die Anerkennung Ihres Praktikums abgeben:
    − Original: vom Betrieb ausgefüllte und gestempelte Praktikumsbescheinigung
    − Original: Praktikumszeugnis
    − Kopie: Abschlusszeugnis der Höheren Handelsschule Wenn Sie noch keinen Abschluss haben, können Sie natürlich auch schon ein Praktikum absolvieren. Die Unterlagen finden Sie hier.
  • Muss ich den Mustervertrag aus der PDF „Das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife in Nordrhein-Westfalen“ vom Land NRW nehmen?
    Nein, die Unterlagen finden Sie hier.
  • Kann ich die Unterlagen auch digital einreichen?
    Im Moment noch nicht. Wir arbeiten an einer digitalen Lösung. Wenn wir es geschafft haben, erhalten Sie auf dieser Seite die Informationen.
  • In welchem Zeitraum kann ich das Praktikum machen?
    Sie können das Praktikum in allen Schulferien während der Höheren Handelsschule und in der Zeit direkt vor Ihrer Einschulung (= nach dem Abschluss der Sekundarstufe I) auf der Höheren Handelsschule durchführen. Praktika aus der Sekundarstufe I können nicht anerkannt werden.
  • Wie lange muss ich das Praktikum insgesamt machen?
    Zur Anerkennung der vollen Fachhochschulreife benötigen Sie 24 Wochen Praktikum, davon werden 4 Wochen durch den Besuch der Höheren Handelsschule bereits angerechnet. Somit müssen nur noch 20 Wochen absolviert werden. Beachten Sie, dass einzelne Praktika mindestens 2 Wochen außerhalb der Schulzeit in Vollzeit abgeleistet werden müssen. Es werden nur volle Kalenderwochen anerkannt.
  • Kann ich das Praktikum auch während der Schulzeit absolvieren (nachmittags, an Wochenenden…)?
    Nein, das Praktikum muss in Vollzeit absolviert werden und mindestens zwei Wochen dauern. 
  • Kann ich das Praktikum auch vor dem Schulbeginn der HöHa machen?
    Ja, aber nur direkt vor der Einschulung. Das heißt, wenn Sie Ihr Praktikum durchführen, nachdem Sie die Abschlussprüfung absolviert haben. Praktika aus der Sekundarstufe I werden nicht anerkannt.
  • Wie lange nach meinem Schulabschluss kann ich die Unterlagen zur Anerkennung einreichen?
    Die Unterlagen können Sie immer und unbegrenzt einreichen.
  • Wann muss ich die Unterlagen zum Praktikum einreichen?
    Es gibt keine bestimmte Frist, bis wann Sie die Unterlagen einreichen müssen. Die Bearbeitung dauert ca. zwei Wochen. Beachten Sie diesen Zeitraum bitte besonders, wenn Sie Anmeldefristen der Hochschule erfüllen müssen.
  • Wo kann ich die Unterlagen zur Anerkennung abgeben?
    Die Unterlagen können Sie entweder per Post an die Schule schicken:

    Berufskolleg des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg
    Hochstr. 1-7
    53721 Siegburg

    oder auch persönlich im Schulbüro/ Sekretariat abgeben.
  • Wo kann ich meine Bescheinigungen wieder abholen?
    Ihre Bescheinigungen können Sie nach zwei Wochen wieder im Schulbüro/Sekretariat der Schule abholen.
  • Muss ich das Praktikum bei verschiedenen Betrieben absolvieren oder reicht auch einer?
    Nein, Sie haben die Wahl. Sie können das Praktikum bei einem oder mehreren Betrieben absolvieren. Das einzelne Praktikum muss aber mindestens zwei Wochen lang dauern.
  • In welchen Bereichen darf man das Praktikum absolvieren (Praktikumsinhalte)?
    In jedem kaufmännischen Beruf bzw. Beruf mit kaufmännischen Tätigkeiten, wie z. B. Einzelhandel, Immobilienverwaltung. Es ist aber auch möglich, das Praktikum in der Verwaltung einer Stadt zu absolvieren. Beachten Sie, dass der Betrieb eine Ausbildungsberechtigung vorweisen können muss.
  • Darf ich mein Praktikum auch in einem Supermarkt, Bäckerei, Handy-Shop absolvieren?
    Ja, es müssen aber typische Tätigkeiten des Berufs ausgeführt werden. Wenn Sie allerdings in diesem Betrieb einen Nebenjob ausüben, wird das nicht anerkannt. Beachten Sie, dass der Betrieb eine Ausbildungsberechtigung vorweisen können muss.
  • Darf ich mein Praktikum auch in einem Kindergarten, Krankenhaus oder Altenheim absolvieren?
    Ja, es werden aber nur Tätigkeiten anerkannt, die einen Bezug zur Verwaltung haben, z. B. Planung von Projekttagen, Gruppenlisten überarbeiten. Wenn diese Tätigkeiten nur zum Teil ausgeführt worden sind, muss ein Zeitanteil auf dem Praktikumszeugnis vermerkt sein, z. B.: „Im Rahmen des Praktikums hat er/sie Tätigkeiten in der Verwaltung durchgeführt. Der Zeitaufwand betrug ca. 20%.“ Nur diese Zeiten können anerkannt werden. Beachten Sie, dass der Betrieb eine Ausbildungsberechtigung vorweisen können muss.
  • Kann ich die Zeit im FSJ oder bei der Bundeswehr anerkennen lassen?
    Ja, es werden aber nur Tätigkeiten anerkannt, die einen Bezug zur Verwaltung haben. Wenn diese Tätigkeiten nur zum Teil ausgeführt worden sind, muss ein Zeitanteil auf dem Praktikumszeugnis vermerkt sein, z. B.: „Im Rahmen des Praktikums hat er/sie Tätigkeiten in der Verwaltung durchgeführt. Der Zeitaufwand betrug ca. 20%.“ Nur diese Zeiten können anerkannt werden.
  • Muss man alle aufgeführten Tätigkeitsbereiche (siehe PDF "Hinweise zum Praktikum") in einem Praktikum durchlaufen?
    Nein, Sie sollen allerdings so viele unterschiedliche Tätigkeiten wie möglich ausführen. Diese Tätigkeiten sollen dann auch auf dem Praktikumszeugnis aufgeführt werden.
  • Kann ich das Praktikum auch in einem anderen Bundesland oder im Ausland absolvieren?
    Ja, wenn Sie die Vorgaben einhalten. Beim Praktikum im Ausland müssen Sie ein übersetztes, vom Betrieb unterschriebenes und gestempeltes Praktikumszeugnis vorlegen.
  • Darf ich auch ein bezahltes Praktikum machen?
    Ja.
  • Wird eine abgeschlossene Ausbildung anerkannt?
    Ja. Eine weitere Bestätigung ist nicht notwendig. Sie haben automatisch die volle Fachhochschulreife mit dem Abschlusszeugnis und dem IHK- bzw. Handwerkskammer-Zeugnis. Die Art der abgeschlossenen Ausbildung ist egal.
  • Ich habe eine Ausbildung angefangen und abgebrochen. Kann ich das als Praktikum anerkennen lassen?
    Ja, die Zeiten einer kaufmännischen Ausbildung oder einer Ausbildung in der Verwaltung können als Praktikumszeiten anerkannt werden. Andere Ausbildungen können nicht angerechnet werden.
  • Muss ich eine Ausbildung im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung absolvieren, um die volle Fachhochschulreiche zu erhalten?
    Nein, wenn Sie Ihre Ausbildung mit dem Kammerzeugnis (z. B. IHK, Handwerkskammer) abschließen, ist der Ausbildungsberuf egal. Wenn Sie die Ausbildung abbrechen, muss es eine kaufmännische Ausbildung bzw. eine Ausbildung in der Verwaltung sein.
  • Bekomme ich von der Schule Hilfe bei der Praktikumssuche?
    Nein, die Schule unterstützt Ihre Suche nach einem Praktikumsplatz nicht.
  • Bin ich während der Praktikumszeit über die Schule versichert?
    Nein, der Praktikumsbetrieb muss Sie während des Praktikums versichern.
  • Bei wem kann ich mich bei weiteren Fragen melden?
    Sie können eine Mail an hoehanoSpam@noSpambk-siegburgnoSpam.de schreiben