Das Berufsbild der Verkäuferin/ des Verkäufers
Aufgaben
Der Beruf der Verkäuferin/ des Verkäufers im Einzelhandel ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Inhalte sind identisch mit der Ausbildung zur Kauffrau/ zum Kaufmann im Einzelhandel für das 1. und 2. Ausbildungsjahr.
Verkäuferinnen und Verkäufer sind in Handelsunternehmen mit unterschiedlichen Größen, Betriebsformen und Sortimenten tätig. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen der Verkauf sowie die vor- und nachbereitenden Arbeiten in beratungs- und selbstbedienungsorientierten Betrieben. Tätigkeitsfelder sind darüber hinaus Warenannahme und -lagerung, Service an der Kasse, Verkaufsförderung, Bestandspflege und Inventur.
Verkaufen, Waren anbieten, Kunden bedienen und sie über Vorteile und Zweckmäßigkeit der Waren beraten, sind die wichtigsten Tätigkeiten. Sie verkaufen Waren aller Art z. B. im Fachgeschäft, im Supermarkt, im Discounter oder im Warenhaus. Es werden in jeder Branche spezielle Warenkenntnisse verlangt. Ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeit ist die Arbeit mit Kassensystemen und dem Warenwirtschaftssystem.
Voraussetzungen für die Ausbildung
Es ist keine bestimmte Vorbildung für diese Ausbildung vorgeschrieben, aber die meisten Einzelhandelsunternehmen erwarten zumindest einen Hauptschulabschluss.
Bewerber:innen sollten kontaktfreudig und freundlich sein, sich sprachlich gut ausdrücken können und über entsprechende rechnerische Fähigkeiten verfügen.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre. Bei überdurchschnittlichen Leistungen bzw. qualifizierter vorausgegangener Schulbildung kann die Ausbildungszeit auf Antrag verkürzt werden.