Das Berufsbild des Kaufmanns/ der Kauffrau im Einzelhandel

Aufgaben

Kaufleute im Einzelhandel sind in Handelsunternehmen mit unterschiedlichen Größen, Betriebsformen und Sortimenten oder als selbstständige Kaufleute tätig. Sie unterstützen Unternehmensprozesse aus betriebswirtschaftlicher und kundenorientierter Sicht von der Beschaffung bis zum Verkauf.

Die Verkaufstätigkeit ist der Mittelpunkt ihres kaufmännischen Aufgabenfeldes. Der Verkauf der Ware erfordert ein hohes Maß an Kundenberatung, branchenspezifischen Warenkenntnissen und kommunikativen Fähigkeiten für ein optimales Verkaufsgespräch. Doch Kaufleute im Einzelhandel haben nicht nur mit dem Kunden zu tun. Sie sorgen auch für eine ansprechende Warenpräsentation, überwachen den Warenbestand und dessen Lagerung, planen notwendige Warenbestellungen und kümmern sich um die korrekte Preisauszeichnung. Für ihre Tätigkeit benötigen die Kaufleute im Einzelhandel auch betriebswirtschaftliches und verwaltungstechnisches Fachwissen. Der Umgang mit moderner branchenüblicher Informationstechnik (Warenwirtschaftssysteme) ist ein wichtiger Bestandteil dieses Berufs.

Als Einsatzbereiche für Kaufleute im Einzelhandel kommen Warenhäuser, Fachgeschäfte und -märkte, Filialunternehmen, Supermärkte, Discounter und Kaufhäuser in Frage. Ob man direkt im Verkaufsraum, im Lager oder im Büro beschäftigt ist, hängt natürlich von der Betriebsform und der betriebsspezifischen Aufgabenverteilung ab.

 

Voraussetzungen für die Ausbildung

In der Regel wird mindestens ein Hauptschulabschluss verlangt. Für Abiturienten können besondere Vereinbarungen zur Verkürzung der Ausbildungszeit und zur Kombination mit Fortbildungsabschlüssen getroffen werden. Ausschlaggebend sind die Möglichkeiten und Angebote der Bildungseinrichtungen und der Ausbildungsbetriebe.

Abgesehen von den formellen Voraussetzungen ist natürlich auch die persönliche Eignung eines Bewerbers/ einer Bewerberin für ein Unternehmen von Bedeutung. Wichtige Eigenschaften und Fähigkeiten aus betrieblicher Sicht sind beispielsweise:

  • Kontaktfreudigkeit
  • Einfühlungsvermögen in andere Menschen
  • ein ansprechendes Äußeres und gute Umgangsformen
  • Sprachgewandtheit
  • Verhandlungsgeschick
  • Verschwiegenheit, Taktgefühl
  • Denken in Zusammenhängen
  • Ertragen von Stress in Arbeitsspitzen, wie z. B. im Weihnachtsgeschäft
  • Rechnerische Fähigkeiten
  • die Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit in einem Team.
     

Grundsätzlich entscheidet jedoch jeder Betrieb selbstständig, ob die Qualifikation des Bewerbers seinen Ansprüchen genügt.
 

Ausbildungsdauer

Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Bei überdurchschnittlichen Leistungen bzw. qualifizierter vorausgegangener Schulbildung kann die Ausbildungszeit auf Antrag verkürzt werden.