Abschlüsse

Mit Bestehen der Abiturprüfung erwerben die Schüler*innen nach drei Jahren auf dem Beruflichen Gymnasium die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die zum Studium an allen Universitäten und Fachhochschulen berechtigt.

Mit erfolgreicher Versetzung in das nächste Schuljahr (und unter Berücksichtigung von Mindestpunktzahlen) können die Schülerinnen und Schüler bereits in der Jahrgangsstufe 11 oder 12 Abschlüsse erwerben, die ebenfalls zum Studium an Fachhochschulen berechtigen.

Abschlüsse

nach der 11:                       nach der 12:                     

nach der 13:                      

eingeschränkte

Fachhochschulreife

 ("kleine FHR")

(schulischer Teil)

Fachhochschulreife

(schulischer Teil)

Allgemeine

 Hochschulreife

 (Abitur)

 

Nach der Jahrgangsstufe 11 kann der schulische Teil einer eingeschränkten Fachhochschulreife erworben werden. In Verbindung mit einer mind. 2 Jahre dauernden Berufsausbildung erwerben die Lernenden die Berechtigung, an ausgewählten Fachhochschulen zu studieren.

Nach der Jahrgangsstufe 12 kann der schulische Teil einer Fachhochschulreife erworben werden. In Verbindung mit einem einjährigen gelenkten Praktikum oder einer mind. 2 Jahre dauernden Berufsausbildung erwerben die Lernenden die Berechtigung, an ausgewählten Fachhochschulen zu studieren.

Der dreijährige AHR-Bildungsgang endet mit dem Abitur, das am Ende der Jahrgangsstufe 13 stattfindet. Das Abitur ist gleichwertig mit dem an Gymnasien erworbenen. Damit ist jedes Studium an einer Hochschule möglich.